Informationen zur Abmeldung
Fahrzeugabmeldung: Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen und dauerhaft zu entsorgen, sind Sie hier genau richtig! Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug bei einer zugelassenen Behandlungsanlage für Altfahrzeuge (CAT oder Schrottplatz) abgegeben werden muss, damit es gemäß den geltenden Vorschriften zur Altfahrzeugbehandlung recycelt und schadstofffrei entsorgt werden kann.
Wie wird das Fahrzeug dauerhaft abgemeldet?
Sobald das Fahrzeug in den Einrichtungen eintrifft, wird die elektronische Abmeldung und das Vernichtungszertifikat bearbeitet, die die ordnungsgemäße umweltgerechte Behandlung des Fahrzeugs und seine dauerhafte Abmeldung bei der DGT nachweisen. Um ein Fahrzeug bei der DGT abzumelden, ist es erforderlich, folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1.- Fahrzeugschein.
- 2.- Zulassungsbescheinigung Teil I.
- 3.- Kopie des gültigen Ausweises des Eigentümers.
Verfahren zur dauerhaften Abmeldung eines Fahrzeugs, bei dem der Eigentümer eine Privatperson ist
Es ist erforderlich, die folgenden Unterlagen vorzulegen, um das Fahrzeug beim Schrottplatz abgeben und die dauerhafte Abmeldung bei der DGT bearbeiten zu können:
- 1.- Fahrzeugschein.
- 2.- Zulassungsbescheinigung Teil I.
- 3.- Kopie des gültigen Ausweises des Eigentümers.
- 4.- Abmeldeformular, vom Eigentümer unterschrieben. (doc.4)
- 5.- Vollmacht, vom Eigentümer unterschrieben. (doc.1)
Dokumentation, die für die dauerhafte Abmeldung eines Fahrzeugs erforderlich ist, bei dem der Eigentümer ein Unternehmen ist
Es ist erforderlich, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- 1.- Fahrzeugschein.
- 2.- Zulassungsbescheinigung Teil I.
- 3.- Kopie des CIF des Unternehmens.
- 4.- Kopie des gültigen Ausweises des Geschäftsführers.
- 5.- Nachweis der Vertretungsberechtigung, vom Geschäftsführer unterschrieben und gestempelt. (doc.3)
- 6.- Abmeldeformular, vom Geschäftsführer unterschrieben. (doc.4)
- 7.- Vollmacht, vom Geschäftsführer unterschrieben. (doc.1)
Verfahren zur dauerhaften Abmeldung eines Fahrzeugs ohne die Unterlagen
Wenn Sie als Eigentümer am Tag der Fahrzeugabgabe anwesend sind, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- 1.- Kopie des gültigen Ausweises des Eigentümers.
- 2.- Verlustanzeigeformular (doc.2) oder eine Kopie des Polizeiberichts beifügen.
Wenn Sie hingegen eine andere Person mit der Abgabe des Fahrzeugs beauftragen möchten, ist Folgendes erforderlich:
- 1.- Vollmacht, vom Eigentümer unterschrieben. (doc.1)
- 2.- Kopie des gültigen Ausweises des Eigentümers.
- 3.- Verlustanzeigeformular (doc.2) oder eine Kopie des Polizeiberichts beifügen.
Verfahren zur endgültigen Abmeldung eines Fahrzeugs bei verstorbenem Halter
Es ist erforderlich, die folgenden Unterlagen vorzulegen, wenn das Fahrzeug auf den Namen einer verstorbenen Person zugelassen ist:
- 1.- Fahrzeugschein.
- 2.- Zulassungsbescheinigung Teil I.
- 3.- Kopie der Sterbeurkunde des Eigentümers (aus dem Standesamt).
- 4.- Kopie des Ausweises des Erben, der die Abmeldung beantragt.
- 5.- Abmeldeformular, vom Erben unterschrieben. (doc.4)
- 6.- Vollmacht, vom Erben unterschrieben. (doc.1)
- 7.- Eigenständige Erklärung, vom Erben unterschrieben. (doc.5)
Verfahren zur endgültigen Abmeldung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs
Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zum Schrottplatz bringen und recyceln zu können, müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- 1.- Fahrzeugschein.
- 2.- Zulassungsbescheinigung Teil I.
- 3.- Kopie des gültigen Ausweises des Eigentümers, NIE oder Identitätsdokument.
Wenn der Eigentümer am Tag der Abholung nicht anwesend sein kann, muss eine Person bevollmächtigt werden, das Fahrzeug abzugeben, und diese Person muss ebenfalls ihre Identität nachweisen.
- 4.- Vollmacht, vom Eigentümer unterschrieben. (doc.1)
- 5.- Kennzeichen, zuvor vom Fahrzeug entfernt.
Für die Abmeldung des Fahrzeugs erforderliche Unterlagen